Allgemeine Geschäftsbedingungen der Audienzz AG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge und Leistungen, die von der Audienzz AG (nachfolgend «Anbieterin») ihren Kunden (nachfolgend «Kunde») zur Verfügung gestellt wird.
A. Vertragsbestandteile und Vorgangsregelung
1. Diese AGB bilden zusammen mit der Offerte/Vermarktungsvertrag und dem Leistungsbeschrieb (sofern vorhanden) integrale Bestandteile des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags. Soweit andere Dokumente wie Pitches, Präsentationen, E-Mails oder ähnliche Kommunikationen spezifische Aspekte der zu erbringenden Leistungen definieren oder beschreiben, werden diese ebenfalls als Bestandteil dieses Vertrags angesehen, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet und von beiden Parteien akzeptiert wurden.
2. Im Falle von Widersprüchen oder Inkonsistenzen zwischen den Dokumenten, die den Vertrag bilden, gilt folgende Reihenfolge der Priorität zur Auflösung des Widerspruchs: 1. Offerte/Vermarktungsvertrag, 2. AGB, 3. Leistungsbeschrieb, 4. andere Dokumente.
3. Der Vertrag zwischen der Anbieterin und dem Kunden kommt mit dem Versenden der Auftragsbestätigung durch den Kunden per E-Mail oder mittels Unterzeichnung einer separaten Vereinbarung durch die Anbieterin und den Kunden zustande. Mit dem Versenden der Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung der separaten Vereinbarung durch den Kunden akzeptiert der Kunde den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn die Anbieterin deren Anwendung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
B. Software-as-a-Service
1. Leistungen der Anbieterin
Die Anbieterin erbringt nachfolgende Dienstleistungen.
1.1. AdConsole
- Regelmässige Kontrolle der Serverauslastung zur frühzeitigen Erkennung und Behebung von Kapazitätsengpässen
- Prüfung der korrekten Durchführung der 30-tägigen Sicherung des zentralen Servers
- Organisation und Durchführung von Softwareupdates
- Support während der definierten Supportzeiten
1.2. Yaleo Prebid Adaptor
- Testing der Pre Bid-Integration in das Header Bidding des Kunden
- Support während der definierten Supportzeiten
1.3. Header-Tag und Adserving
- Nutzung, Wartung und Weiterentwicklung des audienzz Header-Tags auf sämtlichen Websites des Kunden im Bereich Display & Outstream Video
- Steuerung, Nutzung und Wartung sämtlicher im Ad-Konzept definierten Werbeplätze für Branding-, Display-, Video- und Content-Formate, inklusive die durch die Anbieterin entwickelten dynamischer Placements und Ad-Spaces im Below-the-Article-Feed
- Konfiguration der Responsiveness für Kampagnen, die direkt vom Kunden vermarktet werden
- Adserving-Kosten der verschiedenen Ad-Tech-Systeme für sämtliche durch den Kunden direkt vermarkteten Kampagnen
- Hosting der Werbemittel (einschliesslich Video) auf CDN, für die durch den Kunden direkt vermarkteten Kampagnen
- Nutzung der durch die Anbieterin entwickelten Lazy Loading-Technologie und der Ad-Reloading-Funktion bei der Auslieferung der Kampagnen in Absprache mit dem Kunden
- Konfiguration und Steuerung sämtlicher Website-Departments und Werbeplatzierungen
- Erhebung und Anreicherung von Contextual- und Behavioral-Daten mittels Header-Tag
- Die Anbieterin stellt dem Kunden die eigenen React Native SDKs für iOS & Android zur Werbeauslieferung zur Verfügung.
- Die Anbieterin stellt dem Kunden eine Newsletter-Engine emvoy zur Verfügung, über welche verschiedene Ad-Placements in Newsletter konfiguriert und ausgeliefert werden können. Dies enthält customized Ad-Tags für den Einsatz in Adobe Marketing Cloud oder anderen Newsletter-Tools.
- Die Anbieterin stellt dem Kunden über die Yaleo-Engine konfigurierte Native-Ad Placements (via Placement-Config, HTML- und CSS-Templates) und Integration zusätzlicher Scripts für Google-AMP Artikel zur Verfügung. . Die Yaleo-Engine ermöglicht Scripte für den Einbau in alle gängigen Adserver (Click Tracking möglich / unterstützt friendly Iframes) oder direkt auf der Website.
2. Support
Der Support ist telefonisch (+41 58 255 26 00) und per E-Mail ([email protected]) erreichbar. Die Supportzeiten sind Montag bis Freitag, 08.00 – 17.00 Uhr (ausser an gesetzlichen Feiertage in Zürich).
- Bei Störungen, die im ersten Supportlevel nicht gelöst werden können, wird die Angelegenheit an den „2nd Level Support“ und ggf. „3rd Level Support“ der Anbieterin weitergeleitet.
- Support umfasst korrektive Leistungen zur Fehlerbeseitigung, einschliesslich Patches und Workarounds, die durch die allgemeinen Lizenzkosten abgegolten sind. Der Support ist auf den technischen Bereich beschränkt, nicht auf fachliche Fragen.
3. Betrieb
Grundsätzlich steht die SaaS-Lösung an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden pro Tag dem Kunden zur Verfügung. Die Anbieterin ist bemüht, Unterbrüche der Betriebszeit so gering wie möglich zu halten. Während der Supportzeit sind geplante Unterbrüche wenn möglich zu unterlassen. Zwingend notwendige Unterbrüche während der Servicezeit müssen mind. zwei Arbeitstage vor dem Unterbruch kommuniziert werden. Ungeplante Unterbrüche sind mit allen verfügbaren und zumutbaren Mitteln der Anbieterin zu vermeiden und bei Eintreten schnellstmöglich zu beheben. Innerhalb der Supportzeit wird eine Systemverfügbarkeit von 99% gewährleistet. Die Systemverfügbarkeit gilt generell für die durch die Anbieterin zur Verfügung gestellten Technologien. Sind relevante Systeme (zum Beispiel Xandr, AppNexus oder andere Systeme der Anbieterin) nicht verfügbar oder verändern ihr Set-up und es kommt dadurch zu Unterbrüchen der Verfügbarkeit, wird dafür nicht gehaftet.
4. Störungsmeldung und Incident Management
Störungsmeldungen erfolgen vorab schriftlich per E-Mail ([email protected]) an die Anbieterin. Die Meldung hat eine möglichst konkrete Beschreibung der Störung und soweit vorhanden, auch den Inhalt allfälliger mit der Störung verbundener Fehlermeldungen zu beinhalten (bspw. mit einem Screenshot der Meldung).
Der Inhalt der Mails hat wie folgt auszusehen:
Betreff: Modul / [Prio] / Betreff
Inhalt muss folgendes beinhalten:
- [Beschreibung] = Schilderung des Problems damit der Fehler reproduziert werden kann
- [Error] = Falls eine Fehlermeldung angezeigt wird und sofern möglich den Text dokumentieren
- [URL] = Seite, wo der Fehler auftritt
- [Screenshot] = Falls möglich von der ganzen Seite inkl. Error-Warnung
Bei Ausfällen sowie bei Incidents mit hoher Priorität, informiert der Kunde die Anbieterin zusätzlich per Telefon.
Die maximal zulässigen Reaktions- und Lösungszeiten sind abhängig von der Priorität, welche durch die Dringlichkeit und die Auswirkung bestimmt wird. Der 1st Level Support vergibt die Prioritäten nach folgenden Prioritätsrichtlinien:
Ist der Kunde mit der Prioritätszuordnung nicht einverstanden, so hat er dies der Anbieterin umgehend mitzuteilen. Falls der Kunde an der Zuordnung festhält, ist die Anbieterin umgehend zu informieren, um das weitere Vorgehen gemeinsam festzulegen. Nachgewiesene Zusatzausgaben und Mehraufwände können durch die Anbieterin geltend gemacht werden, soweit sie die zu hohe Priorisierung beweisen kann.
Die maximal zulässigen Reaktions- und Lösungszeiten sind abhängig von der Priorität des Incidents (vgl. obenstehende Tabelle) und ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
*innerhalb der definierten Servicezeit
Können Incidents innerhalb der definierten Zeiten nicht behoben werden, ist der Kunde umgehend zu informieren, um das weitere Vorgehen gemeinsam festzulegen.
5. Wiederherstellung der Systeme und Daten (adconsole)
Die Anbieterin stellt sicher, dass die Systeme und Daten die Anforderungen des Kunden erfüllen. Insbesondere werden hierfür zwei Messgrössen verwendet:
- Recovery Time Objective (RTO) - maximale Ausfallzeit eines Systems oder Geschäftsprozesses
- Recovery Point Objective (RPO) - maximaler Datenverlust bei Ausfall oder Defekt
Folgende Grundwerte gelten für die Verfügbarkeit der Systeme sowie der Datenverluste.
Die Systeme werden gemäss der folgenden Tabelle gesichert. Des Weiteren werden die Backups in ein zweites Datacenter gespiegelt.
Das Testsystem wird, wenn erforderlich, aus einem Dump des Produktivsystems wiederhergestellt.
C. Managed Services
6. Dienstleistungen
Die Anbieterin erbringt die nachfolgenden Dienstleistungen.
6.1 Operatives Kampagnen-Management Digital
- Operatives Kampagnen-Setup in den verschiedenen Adserver-, CMS- und NL-Tools sowie Social Media Channels
- Individuelle Kampagnen-Anpassungen in den verschiedenen Adservern
- Prüfung der technischen Kompatibilität und Machbarkeit sämtlicher gebuchten Kampagnenpositionen (Format / Abrechnungsart / Sprache / Inventar / Departements / Devices)
- Werbemittel-Management: Werbemittel werden beim Werbekunden angefragt / Creative wird mit Kampagne verknüpft, auf die notwendigen Spezifikationen geprüft und aktiviert.
- Screenshots: Pro Format wird mindestens ein Screenshot auf einer der gebuchten Websites erstellt, in der adconsole hinterlegt und versendet.
- Kampagnen werden nach dem Start, während der Laufzeit und kurz vor Schluss auf die wichtigsten KPIs überprüft und optimiert. Dies sind insbesondere: “Delivery-Rate”, ”CTR”, “Viewability”.
- Kampagnen-Reporting, auf Kundenwunsch täglich, wöchentlich und/oder nach Ende der Laufzeit
- Bearbeitung sämtlicher Kundenanliegen zu gebuchten und laufenden Kampagnen
Die detaillierten Preise und Anforderungen sind in der Offerte bzw. dem Leistungsbeschrieb zu entnehmen.
6.2. Ad Creation
Die Anbieterin erstellt im Auftrag des Kunden Werbemittel für vordefinierte Formate, gegen eine je Format definierte Pauschale. Die detaillierten Preise und Anforderungen sind in der Offerte bzw. dem Leistungsbeschrieb zu entnehmen.
6.3. Support
Der Support ist telefonisch (+41 58 255 26 00) und per E-Mail ([email protected]) erreichbar. Die Supportzeit ist Montag bis Freitag, 08.00 – 17.00 Uhr (exkl. der gesetzlichen Feiertage in Zürich).
D. Online Werbung
7. Werbekunden
7.1. Vertragsgegenstand
Die Anbieterin erbringt die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen gemäss den jeweils aktuellen, auf audienzz.com veröffentlichten Preisen für Online-Werbemittel. Im Selfbooking-Prozess über adconsole.com kann der Kunde ab einem Minimum den Net/Net Preis pro Klick (nicht Rabatt oder VMK berechtigt) selbst entscheiden. Die Anbieterin verpflichtet sich nicht die gebuchte Leistung (vollständig) zu liefern und bei zu geringem "Cost-per-Click" kann es somit zu Unterlieferungen kommen.
Die von der Anbieterin angebotenen Werbemittel sind auf audienzz.com unter Online/Mobile veröffentlicht. Die Anbieterin ist berechtigt, die Werbemittel jederzeit zu ändern oder aus dem Angebot zu entfernen.
7.2 Rechte, Pflichten und Verantwortung des Werbekunden
Für digitale Werbung ist der Inserent zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel (Banner, Ziel-URL, TAG) gemäss Spezifikationen (abrufbar unter audienzz.com) bis spätestens ein Werktag vor dem vereinbarten ersten Schaltungstermin bis 14:00 Uhr an audienzz per E-Mail an die Adresse [email protected] verpflichtet. Für Sonderwerbeformen gilt eine Frist von drei Werktagen, ebenfalls bis 14:00 Uhr an die zuvor genannte E-Mail-Adresse. Für Werbemittel, welche nicht den Spezifikationen entsprechen, fordert audienzz Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemässer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglichem Werbemittel-Austausch wird keine Gewähr für die vereinbarte Schaltung des Werbemittels übernommen. Will der Inserent nach Ablauf der vorstehenden Fristen Werbemittel austauschen oder verändern oder von einem evtl. bestehenden Schaltplan abweichen, wird audienzz prüfen, ob diese Änderungen bzgl. des ursprünglich vereinbarten Auftrags noch vorgenommen werden kann. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung.
Der Kunde trägt für die von ihm zur Veröffentlichung durch die Anbieterin gegebenen Inhalte die alleinige Verantwortung. Der Kunde verpflichtet sich, seine Inhalte, Werbemittel, Produkte und sonstigen Informationen auf ihre Rechtsmässigkeit hin zu prüfen. Die Anbieterin ist berechtigt, unsittliche oder rechtswidrige Inhalte des Kunden (wie insbesondere Gewaltdarstellungen, pornografische, rassistische Inhalte, Aufrufe zur Gewalt oder zu Straftaten, Spiele und Wetten, die gegen das Lotteriegesetz verstossen, unverlangte Werbesendungen (Spamming), Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, wie insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Patent- oder Persönlichkeitsrechte, Inhalte, die gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder massgebende Werbevorschriften wie z.B. für Tabak-, Alkohol-, Heilmittel-, Lebensmittelwerbung etc. verstossen) nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Rücksprache mit dem Kunden von einer Webseite zu entfernen. Dem Kunden entstehen daraus keinerlei Ansprüche gegenüber der Anbieterin. Wird die Anbieterin, ein Organ oder Mitarbeiter der Anbieterin wegen eines Inhalts oder Werbemittels oder sonstigen Verhaltens des Kunden straf-, zivil oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen, so hat der Kunde den Betroffenen unverzüglich und vollumfänglich schad- und klaglos zu halten (inkl. Gerichtsgebühren und angemessenen Anwaltskosten). Genugtuungsansprüche des Betroffenen gegen den Kunden bleiben vorbehalten.
7.3 Rechte und Pflichten der Anbieterin
Die Anbieterin hat das Recht, den Inhalt und den Auftritt ihrer Webseiten jederzeit zu ändern.
Die Anbieterin kann für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte beiziehen.
Die Anbieterin hat das Recht, Werbebuchungen des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für das jederzeitige störungsfreie Funktionieren ihrer Webseiten und Leistungen.
7.4. Vergütung und Verrechnungsverbot
Der Kunde hat die Anbieterin die vertraglich festgelegte Vergütung zuzüglich MWST zu bezahlen. Für die Rechnungsstellung variabler Kosten ist das Trackingsystem der Anbieterin massgebend, das Auskunft über Messgrössen wie Klicks, Leads, Umsatz (Bestellwert) gibt. Eine Zähldiskrepanz zwischen dem Trackingsystem der Anbieterin und denjenigen des Kunden von bis zu 10% wird bei der Rechnungsstellung nicht beachtet. Bei einer 10% übersteigenden Diskrepanz wird die Anbieterin versuchen mit dem Kunden eine Einigung zu finden.
Ist die Anbieterin aufgrund des vereinbarten Vergütungsmodells (z.B. bei Umsatzbeteiligung) auf die Abrechnung des Kunden angewiesen, so hat der Kunde die Anbieterin jeweils bis zum 20. des Folgemonats eine detaillierte Abrechnung zuzustellen. Die Anbieterin hat das Recht, die Abrechnung des Kunden durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder Informatiker prüfen zu lassen. Ergibt die Prüfung eine Abweichung von mehr als 5% zu Ungunsten der Anbieterin, hat der Kunde die gesamten Kosten der Prüfung zu bezahlen. Die Anbieterin stellt auf Grundlage der (allenfalls korrigierten) Abrechnung des Kunden diesem monatlich Rechnung.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenforderungen gegenüber der Anbieterin zur Verrechnung zu bringen.
7.5. Storno-Bedingungen:
- Offerierte und reservierte Kampagnen: keine Stornogebühren
- Stornierung einer bestätigten Kampagne: 25% des Kampagnen-Nettos.
- Stornierung 7 Tage vor Kampagnenstart: 50% des Kampagnen-Nettos.
- Stornierung einer laufenden Kampagnen: 100% des Kampagnen-Nettos.
7.6. Selfbooking
Die Anbieterin verrechnet nach Abschluss der Selfbooking Kampagne den effektiven Betrag je nach Anzahl ausgelieferter Clicks. Bei Kreditkartenzahlung wird die angegebene Kreditkarte mit jeweils CHF 500.- direkt belastet. Nach Ablauf der Kampagne wird die Kreditkarte nur noch mit dem Restbetrag belastet. Der Kunde erhält nach jeder Belastung eine Rechnung per Mail.
7.7. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die Anbieterin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
8. Publisher
8.1. Vertragsgegenstand
Die Anbieterin stellt Publishern die Infrastruktur zur Verfügung, um digitale Werbeanzeigen auf ihren Online-Plattformen zu platzieren. Die Leistungsbeschreibung und die Rahmenbedingungen werden im Vermarktungsvertrag spezifiziert.
8.2. Rechte und Pflichten des Publishers
Der Publisher verpflichtet sich, die vereinbarten Werbeflächen gemäss den technischen und inhaltlichen Vorgaben der Anbieterin zur Verfügung zu stellen und die Werbetags entsprechend zu verbauen. Der Publisher ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Flächen den rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.
8.3. Vergütung
Die Vergütung des Publishers erfolgt gemäss den im Vermarktungsvertrag festgelegten Bedingungen. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, im Falle von Unregelmässigkeiten oder Nichterfüllung von Vertragsbedingungen, Zahlungen zu kürzen oder zurückzuhalten.
E. Allgemeine Bestimmungen
9. Vertragsdauer
Sofern nicht anderweitig vereinbart, tritt der Vertrag per Akzeptanz der Offerte durch den Kunden in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann beidseitig mit einer Frist von 6 Monaten auf das Ende eines jeden Monats gekündigt werden.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien ihren wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt, so dass der anderen Partei die Fortführung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist, oder gegen eine der Parteien ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde.
10. Kosten
Die Kosten für die standardmässigen und die speziell auf den Kunden zugeschnittenen Leistungen sind in der Offerte festgelegt, die Bestandteil dieses Vertrags ist. Diese Kosten basieren auf den zum Zeitpunkt der Offerte geltenden Bedingungen und Umfängen.
Sollten im Verlauf der Dienstleistungserbringung zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die nicht in der ursprünglichen Offerte oder im Leistungsbeschrieb aufgeführt sind, werden diese Leistungen zu einem Stundensatz zwischen CHF 100 und 250 erbracht (je nach Komplexität und Seniorität der eingesetzten Fachkräfte). Zusatzleistungen umfassen alle Tätigkeiten, die über die in der Offerte definierten standard- und kundenspezifischen Leistungen hinausgehen.
Die Aufnahme von Zusatzleistungen in das Dienstleistungsangebot erfolgt durch ein formelles Änderungsdienstverfahren (Change Request). Hierbei erteilt der Kunde eine explizite Anweisung zur Erweiterung oder Änderung des Leistungsumfangs, woraufhin die Anbieterin eine angepasste Kostenschätzung und -vereinbarung vorliegt. Die Erbringung von Zusatzleistungen setzt die schriftliche Zustimmung des Kunden zu diesen Konditionen voraus.
Die Anbieterin verpflichtet sich, bei der Identifizierung potenziell notwendiger Zusatzleistungen proaktiv zu handeln und den Kunden umgehend über die Notwendigkeit und die erwarteten Kosten solcher Leistungen zu informieren, um eine informierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
11. Datenschutz und Umgang mit Daten
Die Anbieterin bearbeitet im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und der Vertragsabwicklung und zu weiteren Zwecken Daten, die sich auf natürliche Personen beziehen (Personendaten). Nähere Informationen zu dieser Bearbeitung (u.a. den Zwecken, den Empfängern von Daten, der Aufbewahrung und den Rechten der betroffenen Person) findet der Kunde in der Datenschutzerklärung von Audienzz unter audienzz.com oder kann bei der Audienzz AG, Falkenstrasse 12, 8008 Zürich, direkt bezogen werden.
12. Geistiges Eigentum
Der Kunde anerkennt hiermit, dass alle Rechte, Titel und Interessen, einschliesslich aller geistigen Eigentumsrechte, insbesondere an und in der SaaS-Software, dazugehörigen Dokumentationen, allen Updates, Anpassungen, Modifikationen, Erweiterungen, und allen abgeleiteten Werken davon, ausschliesslich der Anbieterin gehören. Die Nutzung der SaaS-Software durch den Kunden gewährt ihm keinerlei Eigentumsrechte oder sonstige Rechte am geistigen Eigentum der Anbieterin, ausser den hierin ausdrücklich gewährten Nutzungsrechten.
Die Anbieterin gewährt dem Kunden hiermit ein nicht exklusives, nicht übertragbares, weltweites Recht zur Nutzung der SaaS-Software ausschliesslich für eigene Geschäftszwecke, unter der Bedingung, dass der Kunde alle anwendbaren Gesetze sowie die Bedingungen dieses Vertrags einhält. Diese Nutzungsrechte dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Anbieterin nicht unterlizenziert, verkauft, weitergegeben oder anderweitig übertragen werden.
Der Kunde verpflichtet sich, alle angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um das geistige Eigentum der Anbieterin zu schützen und sicherzustellen, dass keine unbefugte Nutzung, Offenlegung, Vervielfältigung oder Veränderung der SaaS-Software oder damit verbundenen Materialien erfolgt.
13. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich während der Laufzeit dieser Zusammenarbeit über den Inhalt der Vereinbarung sowie über gegenseitige Geschäftsgeheimnisse, die den Parteien im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Vertrages bekannt werden sollten, Stillschweigen zu bewahren.
14. Haftung
Die Haftung der Anbieterin gegenüber dem Kunden für alle Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der versuchten Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, sei es aufgrund von Vertrag, Delikt (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, wird auf die Gesamtsumme beschränkt, die der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung innerhalb des zwölfmonatigen Zeitraums vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet, an die Anbieterin gezahlt hat.
Es wird weiterhin vereinbart, dass die Anbieterin in keinem Fall für indirekte, zufällige, spezielle, exemplarische oder Folgeschäden haftet, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne oder Einnahmen, Geschäftsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder Daten oder andere finanzielle Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen oder Produkten, die unter dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, oder deren Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung, gleich aus welchem Grund, ergeben, selbst wenn die Anbieterin auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Anbieterin zurückzuführen sind, sowie für jegliche Haftung, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
Die Anbieterin haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen oder Fehler von Hilfspersonen, einschliesslich Mitarbeiter, Subunternehmer oder andere Dritte, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen unter dieser Vereinbarung tätig werden, sofern nicht ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Anbieterin vorliegt. Die Anbieterin verpflichtet sich, bei der Auswahl und Instruktion solcher Hilfspersonen die gebotene Sorgfalt anzuwenden, jedoch wird jede weitergehende Haftung für das Handeln oder Unterlassen dieser Personen hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
15. Höhere Gewalt
Im Falle von Höherer Gewalt ist die Anbieterin für die Dauer und im Umfang der Wirkung von ihren vertraglichen Pflichten befreit, sofern diese unmittelbar durch Ereignisse ausserhalb ihrer Kontrolle beeinträchtigt werden. Unter Höherer Gewalt sind Ereignisse zu verstehen wie Naturkatastrophen, Kriege, Terrorismus, Aufstände, epidemische Krankheiten, Pandemien, Streiks, staatliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare und ernsthafte Ereignisse.
16. Änderung der AGB
Die Anbieterin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen können erforderlich sein, um Änderungen in der Gesetzgebung, in der Marktpraxis, zur Verbesserung der Klarheit oder zur Anpassung an neue oder geänderte Produkte und Dienstleistungen Rechnung zu tragen.
Die Anbieterin wird den Kunden über wesentliche Änderungen der AGB schriftlich oder auf elektronischem Weg informieren. Die Fortsetzung der Nutzung der Dienste durch den Kunden nach diesem Zeitpunkt gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB. Falls der Kunde den geänderten AGB nicht zustimmt, hat er das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Änderungen Widerspruch einzulegen. Im Falle eines Widerspruchs ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung der ursprünglichen AGB bis zum Ende der Laufzeit fortzusetzen oder den Vertrag fristgerecht zu kündigen.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Lücke aufweist. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrags den Punkt bedacht hätten.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese Vereinbarung und alle daraus entstehenden oder damit in Verbindung stehenden Ansprüche, einschliesslich nicht vertraglicher Ansprüche, unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht. Für alle Streitigkeiten, die aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit ihr entstehen, wird als ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich vereinbart.